In einer Erstberatung verschaffe ich mir einen Überblick über Ihre Angelegenheit und gebe Ihnen – soweit möglich – eine erste Abschätzung zur weiteren Vorgehensweise. Für diese 30-minütige Beratung verrechne ich ein Honorar von EUR 240,00 inkl. 20 % USt.
Das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie die Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) legen für die Verrechnung anwaltlicher Leistungen genaue Kriterien fest. Die Höhe des Honorars orientiert sich dabei am Streitwert. Das Honorar wird in streitigen Zivilverfahren zumeist nach dem RATG berechnet. Die Leistungen in einem Strafverfahren orientieren sich häufig an den AHK.
Wenn der zu erwartende anwaltliche Arbeits- und Zeitaufwand seriös abgeschätzt werden kann, besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.