Strafrecht ist meine
Leidenschaft. Von der ersten Einvernahme bei der Polizei bis zur Einbringung
von Rechtsmitteln gegen unerwünschte Urteil vertrete ich Sie sehr gerne.
Zögern Sie nicht, mich bei
bevorstehenden Hausdurchsuchungen, Festnahmen und Haftbefehlen sofort zu
kontaktieren. Je früher Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen,
desto besser kann Ihnen durch gute Verteidigung geholfen werden. Durch meine
Tätigkeiten im Rahmen des rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienstes
(„Verteidigernotruf“) bin ich es gewohnt, rasch zu reagieren um Ihre Rechte zu
verteidigen/wahren.
Auch bei (vermeintlichen)
Verwaltungsübertretungen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Seite. Auch hier
ist es wichtig, so früh wie möglich auf das Handeln der Behörden zu reagieren.
Für den Fall, dass Sie Opfer einer Straftat geworden sind, mache ich sehr gerne Ihre Ansprüche (Schmerzengeld, Schadenersatz) im Zuge eines wider den Täter geführten Strafverfahrens für Sie geltend.
„Wenn einer eine Reise tut, so kann er was erleben.“ Falls es bei Ihrer Reise zu Unannehmlichkeiten gekommen ist, unterstütze ich Sie sehr gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Ihre Ansprüche können sich unter anderem aus folgenden Bereichen ergeben:
Unter dem Zivilrecht ist viel zu verstehen. Darunter fällt vor allem die Geltendmachung bzw. Abwehr diverser Ansprüche aus dem Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht.
Gerne berate und vertrete ich Sie bei einer (bevorstehenden) Trennung oder Scheidung und den daraus entstehenden weiteren Themen wie zB Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht. Als eingetragene Mediatorin nach dem Zivilrechtsmediationsgesetz sehe ich hierbei die Möglichkeit, durch einvernehmliche Regelungen teure, langwierige und emotional belastende Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Ich biete Ihnen eine professionelle Unterstützung bei der Beseitigung Ihrer Schulden. Sehr gerne stehe ich Ihnen unter anderem bei der Einbringung eines Antrags auf Eröffnung eines Verfahrens zur Regulierung Ihrer Schulden und der (weiteren) Vertretung bei Gericht zur Verfügung. Bevor ein gerichtliches Verfahren überhaupt notwendig ist, bin ich bemüht, mit Ihren Gläubigern eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Hierbei greife ich auf meine berufliche Erfahrung bei einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband zurück.
Ich berate Sie gerne in allen Angelegenheiten des Fremdenrechts. Dazu gehört auch die Besprechung der aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten, der Einbürgerung, sowie der Prüfung der erforderlichen aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Bewilligungen. Selbstverständlich vertrete ich Sie in diesen Angelegenheiten auch vor Behörden und Gerichten.